Antrag um einen Beitrag aus dem Unterstützungsfonds

Sie haben die Möglichkeit, sich um einen Beitrag aus dem Unterstützungsfonds des Übersetzerhauses Looren zu bewerben. Wir gewähren einen Beitrag von CHF 350.- pro Woche für eine Dauer von maximal vier Wochen. Eine Unterstützung ist alle zwei Jahre möglich. Ein Projekt wird nur einmal unterstützt.

Wurde ein/e Übersetzer/in in früheren Jahren bereits unterstützt und stellt einen Antrag für ein neues Projekt, behalten wir uns vor, einen Nachweis darüber zu verlangen, dass das früher unterstützte Werk publiziert wurde.

Ab 2012 sind jährlich drei Beiträge aus dem Unterstützungsfonds für Erstübersetzungen reserviert.

Schriftliche Anträge um einen Beitrag aus dem Unterstützungsfonds nehmen wir laufend entgegen, der Antrag muss jedoch mindestens einen Monat vor Antritt des geplanten Aufenthaltes bei uns eingehen. Bitte senden Sie uns zusätzlich zu Ihrer Bewerbung folgende Dokumente:

  • Lizenzvertrag
  • Relevanz Ihres aktuellen Übersetzungsprojekts
  • Ihre Motivation für einen Aufenthalt im Übersetzerhaus Looren
  • Angaben zu anderweitigen Bemühungen um finanzielle Unterstützung (wir begrüssen es, wenn BewerberInnen sich auch andernorts um Unterstützung bemühen)

Ihren Antrag können Sie, zusammen mit der Bewerbung um einen Aufenthalt, per e-mail einreichen.

Am Ende des Aufenthalts bitten wir alle Gäste, die unterstützt wurden, um einen 1-seitigen Arbeitsbericht.

Übersetzungen von Werken der Schweizer Literatur

Zur Förderung von Übersetzungen der Schweizer Literatur stellt die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung. Aus diesem Grund haben Bewerber/innen, die das Werk eines Schweizer Autors oder einer Schweizer Autorin übersetzen, grössere Chancen, eine Unterstützung zu erhalten.

Unterstützungsbeiträge für Schweizer Übersetzerinnen und Übersetzer

Aus diesen Mitteln können auch Personen, die das Schweizer Bürgerrecht besitzen - unabhängig von ihrem Wohnort - sowie Personen, die seit mindestens zwei Jahren ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, unterstützt werden.

Es gelten die gleichen Bedingungen wie für die übrigen Unterstützungsanträge.

Zusätzlich zum Arbeitsbericht benötigen wir am Ende Ihres Aufenthalts einen Textauszug von je 10 Seiten des Originals und der Übersetzung.

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