Aufenthaltsstipendium

Übersetzerinnen und Übersetzer haben die Möglichkeit, sich alle zwei Jahre um ein Aufenthaltsstipendium des Übersetzerhauses Looren respektive der Kulturstiftung Pro Helvetia zu bewerben. Unsere Fördermittel sind begrenzt. Ein Übersetzungsprojekt wird in der Regel nur einmal gefördert. Es werden keine Reisekosten erstattet.

Mit dem Aufenthaltsstipendium Looren fördern wir

  • Übersetzungsprojekte von professionellen literarischen Übersetzerinnen und Übersetzern aller Nationalitäten und Sprachkombinationen, die mindestens ein bereits publiziertes Buch vorweisen können. Davon ausgenommen sind Übersetzerinnen und Übersetzer aus den Schweizer Nachbarländern.
  • Übersetzungsprojekte von Berufseinsteigerinnen und -einsteigern aller Nationalitäten und Sprachkombinationen, die sich mit einer ersten Literaturübersetzung bewerben (wir fördern drei solcher Projekte pro Jahr).
  • die Erstellung eines Dossiers für die Verlagssuche (Recherche, Probeübersetzung, Exposé) professioneller literarischer Übersetzerinnen und Übersetzer aller Nationalitäten und Sprachkombinationen, die mindestens ein bereits publiziertes Buch vorweisen können (wir fördern drei solcher Projekte pro Jahr).

Mit dem Aufenthaltsstipendium Pro Helvetia fördern wir

  • Übersetzungsprojekte von professionellen literarischen Übersetzerinnen und Übersetzern von Schweizer Literatur in beliebige Zielsprachen, mit Fokus auf Schweizer Gegenwartsautorinnen und -autoren oder Schweizer Büchern mit Aktualitätsbezug. (Letzteren bitte beschreiben)
  • Übersetzerinnen und Übersetzer, die das Schweizer Bürgerrecht besitzen oder seit mindestens zwei Jahren in der Schweiz leben. 
  • Berufseinsteigerinnen und -einsteiger, die das Schweizer Bürgerrecht besitzen oder seit mindestens zwei Jahren in der Schweiz leben, die sich mit einer ersten Literaturübersetzung bewerben (wir fördern drei solcher Projekte pro Jahr).



Höhe der finanziellen Beiträge

Die Höhe der Förderung berechnet sich nach der Dauer des Aufenthalts:

Übersetzungsprojekte mit Verlagsvertrag:

  • Ab Januar 2023 erhalten Gäste aller Länder ausserhalb Europas sowie Belarus, Russland, Türkei und Ukraine 80 CHF pro Tag (exkl. Abreisetag), bis maximal 2’400 CHF.
  • Gäste aller anderen europäischen Länder erhalten wie bisher 50 CHF pro Tag (exkl. Abreisetag), bis maximal 1'500 CHF.

Erstellung eines Dossiers für die Verlagssuche: 

  • 50 CHF pro Tag (exkl. Abreisetag), bis maximal 15 Tage (700 CHF) bzw. für Länder ausserhalb Europas sowie Belarus, Russland, Türkei und Ukraine 80 CHF pro Tag bis max. 1120 CHF.

Antrag stellen
Ihr Antrag muss mindestens zwei Monate vor dem geplanten Aufenthalt zusammen mit dem ausgefüllten Online-Bewerbungsformular und allen verlangten Dokumenten bei uns eintreffen. (Bei Personen, die ein Visum benötigen, sind es drei Monate.) Nach Eingang Ihres Antrags werden die Unterlagen geprüft, dies kann einige Wochen dauern. 

Nach Ihrem Aufenthalt

Falls Sie ein Aufenthaltsstipendium erhalten haben, senden Sie uns bitte bis spätestens zwei Wochen nach Ihrem Aufenthalt folgende Unterlagen per E-Mail:

  • Arbeitsbericht (ca. eine A4-Seite)
  • Zehn Seiten des Originals mit der entsprechenden Übersetzung 

Belegexemplare und Erwähnung der Förderung

Bitte senden Sie uns nach Erscheinen Ihrer Übersetzung ein Belegexemplar für unsere Bibliothek (bei Werken der Schweizer Literatur bitte zwei Exemplare).

Eine Erwähnung der Förderung ist explizit erwünscht:

  • Aufenthaltsstipendium Looren: «Diese Übersetzung wurde finanziell unterstützt durch das Übersetzerhaus Looren.» (Logo hier herunterladen )
  • Aufenthaltsstipendium Pro Helvetia: «Diese Übersetzung wurde finanziell unterstützt durch die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia.» (Logo hier herunterladen )